Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein
Ab dem 01. August 2016 gilt in Schleswig-Holstein eine neue Landesverordnung für die Berufsschulen. Kernpunkt der Änderung ist die Neuordnung des Übergangsbereichs:
Jugendliche, die weder eine duale Ausbildung absolvieren noch eine Berufsfachschule oder ein Berufliches Gymnasium besuchen, aber noch berufsschulpflichtig sind, besuchen künftig den neuen Ausbildungsgang „Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein“ (AV-SH).
Die bisherigen Bildungsgänge – Berufseingangsklasse (BEK) und Ausbildungsvorbereitendes Jahr (AVJ)- werden im Bildungsgang AV-SH zusammengefasst
Vorrangiges Ziel der AV-SH ist es, die Jugendlichen möglichst schnell in eine duale Ausbildung zu vermitteln. Deshalb muss der Bildungsgang AV-SH auch nicht – wie andere Bildungsgänge an der Berufsschule – möglichst vollständig durchlaufen werden, sondern kann zugunsten eines Ausbildungsbeginns vorzeitig beendet werden.
Weitere mögliche Ziele der AV-SH sind:
- Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) durch Zusatzunterricht
- Übergang in die Berufsfachschule (BFS I)
- Übergang in eine schulische Berufsausbildung in einer vollqualifizierenden Berufsfachschule (BFS III)
In der Regel umfasst die AV-SH ein Schuljahr mit Vollzeitunterricht. Dabei wechseln sich Unterrichtsphasen mit betrieblichen Praxisphasen ab. Schülerinnen und Schüler, denen der Übergang innerhalb eines Schuljahres nicht gelingt, können die AV-SH maximal zwei Schuljahre lang besuchen. Auch junge Menschen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, können am BBZ RD-ECK in den Bildungsgang AV-SH aufgenommen werden, wenn genügend Plätze vorhanden sind.
Standort: Rendsburg und Eckernförde
Aufnahmeantrag*
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