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Berufliches Gymnasium

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Berufliches Gymnasium

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Bildungsziel

Das Berufliche Gymnasium vermittelt durch berufsbezogene und allgemeinbildende Unterrichtsinhalte eine Bildung, die den Anforderungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums in allen Studienrichtungen (Allgemeine Hochschulreife) entspricht.

Insbesondere durch die berufliche Orientierung bereitet es auch auf eine anspruchsvolle Berufsausbildung vor. Es schließt mit der Abiturprüfung ab.

Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums erwerben am Ende der Jahrgangsstufe 12 die Fachhochschulreife (schulischer Teil). Wer die Schule ohne Erreichen der Allgemeinen Hochschulreife verlässt, erhält hierüber auf Antrag ein Zeugnis.

Standort: Eckernförde & Rendsburg

https://bbz-rd-eck.de/videos/Explainity_BG_BBZ_RD_ECK.mp4

Fachrichtungen

Das Berufliche Gymnasium unterscheidet sich von den allgemeinbildenden Gymnasien im Wesentlichen durch die berufsbezogenen Fächer.

Schon bei der Anmeldung müssen sich die Schülerinnen und Schüler für eine Fachrichtung, ein berufsbezogenes Fach und ein weiteres Fach auf erhöhtem Anforderungsniveau entscheiden.

Daneben werden auf grundlegendem Anforderungsniveau allgemeinbildende Fächer (Spanisch, Französisch, Naturwissenschaften, Informatik, Gemeinschaftskunde, Sport, Religion oder Philosophie) unterrichtet. Der Unterricht findet unter Verwendung schülereigener Net- oder Notebooks statt und orientiert sich an Formen des kooperativen Lernens.

Stundenzahl pro Woche: 32

Aufnahme | Ansprechpartner

Aufnahmevoraussetzungen ab dem Schuljahr 2020/21

Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind in der Regel¹ Schüler*innen berechtigt,

  • deren Noten im Abschlusszeugnis des durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschlusses in nicht mehr als einem Fach schlechter als “befriedigend” sind und in keinem Fach “mangelhaft” oder “ungenügend” sind und die einen Schnitt von mindestens „befriedigend“ in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben.
  • die an einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium in die Oberstufe versetzt worden sind.
  • die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben und deren Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als “befriedigend” sind und darüber hinaus einen Schnitt von mindestens „befriedigend“ in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben, soweit diese im Abschlusszeugnis zu benoten sind.
  • für die auf Antrag die Klassenkonferenz an Gemeinschaftsschulen und Beruflichen Schulen den Übergang in die gymnasiale Oberstufe befürwortet hat. Dies ist der Fall, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe zu erwarten ist und der Mittlere Schulabschluss mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 in allen Fächern erreicht wurde.

Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Berufliches Gymnasium besteht nicht.

Im Rahmen einer Kooperation haben Schüler*innen einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in die kooperierende Schule, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

¹Genaueres regelt die BGVO vom 20. Juli 2017 in Verbindung mit der Änderungsverordnung schulrechtlicher Bestimmungen für berufsbildende Schulen vom 26. Juni 2019.

Aufnahmeantrag*

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