Steuerfachangestellte*r
Steuerfachangestellte übernehmen Büro- und Verwaltungsarbeiten, Terminplanung, Posteingang und –ausgang, Buchführungsarbeiten für Mandanten (z.B. Überprüfen, Sortieren und Kontieren der von den Mandanten zur Verfügung gestellten Grundaufzeichnungen unter Verwendung berufsspezifischer Software) und erstellen Jahresabschlüsse, Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, erlernen den Umgang mit steuerlichen Vorschriften und Fachliteratur, führen Gespräche mit den Mandanten.
Das Berufsbild hat sich durch den Einsatz berufsspezifischer Software dahingehend gewandelt, dass einfache Tätigkeiten, Buchungen und Berechnungen an Bedeutung verlieren, dafür jedoch komplexere Aufgabenstellungen bewältigt werden müssen.
Schulische Voraussetzungen
Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife
Persönliche Voraussetzungen
Spaß an einer abwechslungsreichen Tätigkeit; Bereitschaft gerne mit Zahlen, Daten sowie am Computer zu arbeiten; Interesse für wirtschaftliche und rechtliche Themen; selbstständiges Denkvermögen; gute Ausdrucksweise; persönliche Sorgfalt; Bereitschaft sich ständig weiterzubilden
Dauer der Ausbildung
Grundsätzlich drei Jahre, Verkürzung auf 2 ½ Jahre möglich
Im ersten Ausbildungsjahr wird der Berufsschulunterricht zweimal wöchentlich mit je acht Stunden erteilt (Berufsschultage: Montag und Mittwoch). In der Mittelstufe (Berufsschultag: Donnerstag) und Oberstufe (Berufsschultag: Dienstag) findet der Unterricht einmal wöchentlich mit acht Stunden statt.
Inhalte der Lernbereiche und Fächer
Politik:
Eine Mischung aus sozial- und wirtschaftspolitischen Inhalten sowie tagespolitischem Geschehen.
Wirtschaftslehre:
Grundkenntnisse der kaufmännischen Ausbildung, insbesondere rechtliche Inhalte (BGB, HGB).
Rechnungswesen:
Buchführung und Jahresabschluss
Steuerlehre:
- Anwendungsbezogenes Steuerrecht: Umsatzsteuer und Einkommensteuer sowie Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Abgabenordnung.
- Wegen der hohen Änderungsgeschwindigkeit des Steuerrechts ist es unbedingt notwendig, dass der Umgang mit steuerlichen Vorschriften (Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien) erlernt und geübt wird.
Nach abgeschlossener Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, in Steuerbüros, bei Wirtschaftsprüfern oder Unternehmensberatern sowie im Rechnungs- oder Personalwesen anderer Betriebe zu arbeiten.
Wegen der vielfältigen Ausbildungsinhalte bestehen sehr gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.
Eine Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt*in bzw. zum/zur Steuerberate*in ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen sind bei der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein erhältlich.
Standort: Rendsburg
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