Berufsfachschule III: Sozialpädagogische Assistentin und Assistenten
Neu seit dem Schuljahr 2023/24:
Sozialpädagogische Assistent:innen in praxisintegrierter Ausbildung
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik bereitet durch einen zweijährigen Vollzeitunterricht (bei MSA) auf den Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistentin / Sozialpädagogischer Assistent“ vor.
Während der Ausbildung sind zwei Praktika von insgesamt 20-wöchiger Dauer in Einrichtungen des Berufsfeldes Sozialpädagogik zu absolvieren.
Die Ausbildung qualifiziert für eine pädagogische unterstützende Arbeit in Kindergärten und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen mit Kindern bis 14 Jahren.
Wenn zusätzlich eine Prüfung in Mathematik und Englisch abgelegt wird, kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Standort: Eckernförde & Rendsburg
Die Berufsfachschule Sozialpädagogik bereitet durch einen dreijährigen Vollzeitunterricht ( 1 Basisjahr + 2 Jahre SPA-Ausbildung) auf die selbstständige und teamorientierte Arbeit und den Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent“ vor.
Während der Ausbildung sind Praxiszeiten im Umfang von bis zu 960 Stunden in unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern abzuleisten.
Die Ausbildung SPA der Berufsfachschule Sozialpädagogik qualifiziert für eine pädagogisch unterstützende Arbeit im Team in Kindergärten und anderen sozialpädagogischen Einrichtungen mit Kindern bis 14 Jahren.
Die Ausbildungsstruktur ändert sich zum Schuljahr 2024/25 voraussichtlich wie folgt:
Basisjahr + zweijährige SPA-Ausbildung
(bei erfolgreichem Abschluss des Basisjahres)
Mit der Ableistung des Basisjahres ist die Berufsschulpflicht erfüllt.
Das Basisjahr gilt ab einem Gesamtnotendurchschnitt von 3,5 oder besser und der bestandenen Leistung im Bereich Praxis als bestanden.
Der Mittlere Schulabschluss kann zusätzlich erworben werden, wenn
- Der Gesamtnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 beträgt
- Mindestens 5 Jahre Englisch mit der Abschlussnote „ausreichend“ oder ein Fremdsprachenzertifikat in Englisch B1 GER oder höher nachgewiesen werden kann
Standort: Eckernförde
Fachrichtungsbezogene Lernfelder
LF 1 Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
LF2 Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
LF 3 Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
LF4 Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren
Fachrichtungsübergreifende Lernbereiche
- Wirtschaft/Politik
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Mathematik
- Religion/Philosophie
- Sport
SPA 2-jährig
- Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder ein gleichwertiger Abschluss
- Kein hindernder Eintrag im erweiterten Führungszeugnis
- Impfdokumentation oder ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
Im Fall eines ausländischen Bildungsabschlusses müssen zusätzlich ein Gleichwertigkeitsbescheid und ein B2-Zertifikat (Deutsch) vorliegen. Wir behalten uns vor zu Eignungsgesprächen einzuladen.
*Zur Bearbeitung des Formulars auf dem Smartphone bitte den Adobe Acrobat Reader verwenden.
SPA 3-jährig
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) oder die Versetzung in die 10. Klasse einer Gemeinschaftsschule
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate muss zu Ausbildungsbeginn vorliegen
- Impfdokumentation oder ärztliches Zeugnis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern oder ein ärztliches Zeugnis über eine bestehende Immunität gegen Masern oder dass Sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können
- Im Fall eines ausländischen Bildungsabschlusses: Nachweis B2-Zertifikat (Deutsch)
*Zur Bearbeitung des Formulars auf dem Smartphone bitte den Adobe Acrobat Reader verwenden.
Häufig gestellte Fragen zur SPA-Ausbildung in praxisintegrierter Form
Gibt es die Möglichkeit, die Fachhochschulreife in der Ausbildung zu erwerben?
Ja, es ist möglich, parallel zur Ausbildung als SPA (praxisintegrierte Form) die Fachhochschulreife zu erwerben. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an Mathematikunterricht im Umfang von 3 Wochenstunden und das erfolgreiche Absolvieren der Abschlussprüfungen in den Fächern Englisch und Mathematik.
Wie ist die Ausbildungsvergütung geregelt?
Die Ausbildung wird grundsätzlich vom Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD), Besonderer Teil Pflege, geregelt und mit 96,46 % der Ausbildungsvergütung für Erzieher:innen vergütet.
Wann beginnt die Ausbildung?
Die Ausbildung beginnt wie im Ausbildungsvertrag zwischen Träger und Auszubildenden vereinbart. Üblicherweise beginnt die Ausbildung zum 01.08. eines Jahres. Die Tage oder Wochen vor Schuljahresbeginn verbringen die Auszubildenden ihre gesamte Arbeitszeit in der Einrichtung, in der sie angestellt sind. Eine spätere Anstellung (z. B. zum 01.09.) ist nur in Absprache mit der Schule möglich.
Kann die SPA PiA-Ausbildung auch mit einem Hauptschulabschluss / Ersten Schulabschluss (ESA) absolviert werden?
Leider ist das nicht möglich. Bisher gibt es die 3jähige SPA-Ausbildung mit Zulassungsvoraussetzung ESA (weitere Informationen finden Sie hier) nicht als praxisintegrierte Ausbildung.
Sollten Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung einen Abschluss erworben haben, der dem MSA gleichgestellt ist (Abschlussnote 3,0 oder besser), können Sie sich aber dennoch auf die SPA PiA-Ausbildung bewerben.
Ich habe meinen Mittleren Schulabschluss (MSA) über eine Ausbildung erworben. Muss diese Ausbildung aus dem pädagogischen Umfeld stammen, damit der MSA anerkannt wird?
Nein. Die Art der Ausbildung, die zum Erwerb des MSA geführt hat, ist unerheblich für die Anerkennung.
Muss die Einrichtung, in der die Ausbildung absolviert wird, im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegen?
Nein, wir nehmen auch Auszubildende aus anderen Kreisen auf. Voraussetzung ist allerdings, dass die dem Kreis zugeordnete Schule mit einer Berufsfachschule III (Sozialpädagogik) keine SPA PiA-Ausbildung anbietet. Vorrangig werden Schulplätze im Kreisgebiet vergeben.
Welche Tage sind Schultage, an welchen Tagen sind die Auszubildenden in der Praxis?
Die Auszubildenden sind in der Unterstufe am Montag und Dienstag in den Praxiseinrichtungen und von Mittwoch bis Freitag in der Schule. Die Oberstufen sind dann Donnerstag und Freitag in den Praxiseinrichtungen und Montag bis Mittwoch in der Schule.
Wie viele Stunden sind die Auszubildenden pro Woche in den Praxiseinrichtungen?
Das hängt vom Ausbildungsvertrag ab. Grundsätzlich gilt jeder Schultag – egal, wie viele Unterrichtsstunden erteilt werden – als 1/5 (20%) der wöchentlichen Arbeitszeit. Es bleiben also 2/5 (40%) der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit für die Ausbildung in den Einrichtungen übrig.
Wie lang sind die Schultage in der SPA PiA?
Die Schultage sind im Durchschnitt länger als in der regulären zweijährigen Ausbildung. Üblicherweise sind in der Unterstufe zwischen 7 und 10 Unterrichtsstunden pro Schultag üblich.
Gibt es zusätzlichen Arbeitsaufwand, wie z.B. Hausaufgaben?
Im Gegensatz zu klassischen vollschulischen Ausbildungen verzichten wir wo immer möglich auf Hausarbeiten oder andere Aufgaben, die verpflichtend außerhalb der Unterrichtszeit absolviert werden müssen.
Wie erfolgt die Einschulung in der SPA PiA?
Die Einschulung erfolgt parallel zu den anderen SPA-Klassen. In der ersten Schulwoche sind die Auszubildenden 5 Tage in der Schule, da nach der Einschulung am Montag am Dienstag ein Klassenlehrer*innentag folgt, an dem die Klasse sich kennenlernt. An den regulären Schultagen der Klasse (Mittwoch – Freitag) findet dann der erste Unterricht statt. In der zweiten Schulwoche gehen die Auszubildenden dann im regulären Rhythmus in die Praxiseinrichtung (Montag – Dienstag) und in die Schule (Mittwoch – Freitag).
Wie sind die Urlaubszeiten geregelt?
Die Urlaubsansprüche und –regelungen sind im Ausbildungsvertrag geregelt, in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben und den tariflichen und sonstigen Bestimmungen, die für die ausbildende Einrichtung gelten.
Ist es erlaubt, nebenbei einer weiteren Arbeit nachzugehen?
Im Prinzip sind geringfügige Beschäftigungen mit einem geringen Stundenumfang möglich, allerdings muss diese Tätigkeit beim Träger der ausbildenden Einrichtung vor Aufnahme der Tätigkeit angezeigt und von dort genehmigt werden.
Spezifische Fragen für Einrichtungen / Träger
Gibt es eine Frist für die Reservierung von Schulplätzen?
Ja, eine Reservierung von Schulplätzen ist bis zum 28.02. bzw. 29.02. eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr möglich. Danach können nur noch die bereits eingeplanten und noch nicht vergebenen Plätze im Nachrückverfahren vergeben werden.
Wie sind die Arbeitszeiten der Auszubildenden geregelt?
Die Arbeitszeiten werden durch den Ausbildungsvertrag geregelt, der zwischen den Trägern und den Auszubildenden geschlossen werden. Grundsätzlich sind hier die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht, dem Jugendarbeitsschutz usw. zu beachten. Schultage gelten unabhängig von der jeweils unterrichteten Stundenzahl jeweils als 1/5 der Wochenarbeitszeit. Entsprechend verbringen die Auszubildenden üblicherweise 3/5 ihrer Arbeitszeit pro Woche in der Schule und 2/5 in den Einrichtungen.






